Die Ortsfeuerwehr wird vom Ortsbrandmeister geleitet. Das Ortskommando unterstützt den Ortsbrandmeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Es besteht aus verschiedenen Funktionsträgern der Feuerwehr. Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz und in der Satzung der Feuerwehr ist beschrieben, welche Funktionen zu besetzen sind. Ortsbrandmeister Dem Ortsbrandmeister obliegt die Leitung der Feuerwehr. Er ist im Dienst Vorgesetzter der Mitglieder der Ortsfeuerwehr. Der Ortsbrandmeister wird nach Vorschlag durch die aktiven Mitglieder und Bestätigung durch den Samtgemeinderat auf eine Dauer von 6 Jahren eingesetzt. Er wird von der Kommune für die Dauer seiner Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Für die Wahrnehmung des Amtes ist eine Qualifikation zum Zugführer sowie eine Mindestdienstzeit von neun Jahren vorgeschrieben. Stellvertretender Ortsbrandmeister Der stellvertretende Ortsbrandmeister unterstützt den Ortsbrandmeister bei dessen Aufgaben und vertritt ihn im Verhinderungsfalle. Der stellvertretende Ortsbrandmeister wird auch nach Vorschlag durch die aktiven Mitglieder und Bestätigung durch den Samtgemeinderat auf eine Dauer von 6 Jahren eingesetzt. Er wird von der Kommune für die Dauer seiner Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Für die Wahrnehmung des Amtes ist eine Qualifikation zum Gruppenführer sowie eine Mindestdienstzeit von acht Jahren vorgeschrieben. Jugendfeuerwehrwart Der Jugendfeuerwehrwart leitet die Jugendabteilung der Ortsfeuerwehr. Er muss aktives Mitglied in der Feuerwehr sein und über eine Qualifikation zum Gruppenführer sowie zum Jugendgruppenleiter verfügen. Der Jugendfeuerwehrwart wird von den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr vorgeschlagen und durch den Ortsbrandmeister, nach Anhörung der Mitgliederversammlung der Aktiven, für eine Dauer von drei Jahren bestellt. Kinderfeuerwehrnwart Der Kinderfeuerwehrnwart leitet die Kinderfeuerwehr der Ortsfeuerwehr. Er muss aktives Mitglied in der Feuerwehr sein und über eine Qualifikation zum Gruppenführer sowie zum Kinderfeuerwehrnleiter verfügen. Er leitet Kinder von 6-10 an, Spielerisch lernen diese die Art des Brandschutzes und werden zum Dienst in der Jugendfeuerwehr herangeführt. Gerätewart Der Gerätewart ist dafür verantwortlich, dass die Pflege, Wartung und Prüfung des Materials und der Fahrzeuge durchgeführt wird. Hierzu sind auch umfangreiche Dokumentationen zu führen. Diese Arbeit ist insbesondere in Ortsfeuerwehren, die über mehrere Einsatzfahrzeuge und dementsprechend viele Ausrüstungsgegenstände verfügen, sehr zeitaufwendig. Eine entsprechende Qualifikation zum Gerätewart durch den Besuch von Fachlehrgängen ist erforderlich. Der Gerätewart wird durch die aktiven Mitglieder auf eine Dauer von drei Jahren gewählt Atemschutzwart Der Atemschutzwart ist für die Funktionsfähigkeit aller Atemschutzgeräte auf den Fahrzeugen und die Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger verantwortlich. Er führt regelmäßige Prüfungen an den Geräten durch und tauscht gegebenenfalls defekte Geräte bei der Atemschutzwerkstatt aus. Sicherheitsbeauftragter Der Sicherheitsbeauftragte überwacht die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Sicherheitsregeln während der Übungs- und Einsatzdienste sowie im Bereich des Feuerwehrhauses und der Fahrzeuge. Um Unfällen im Feuerwehrdienst vorzubeugen führt er auch Schulungen der Mitglieder durch. Der Sicherheitsbeauftragte wird durch die aktiven Mitglieder auf eine Dauer von drei Jahren gewählt. Schriftführer Der Schriftführer ist für die Erstellung von Protokollen, insbesondere nach Sitzungen und Versammlungen zuständig. Zusätzlich kann er verschiedene Verwaltungstätigkeiten zur Unterstützung der Führungskräfte übernehmen. Der Schriftführer wird durch die aktiven Mitglieder auf eine Dauer von drei Jahren gewählt An den Anfang |