Ortsfeuerwehr Jürgenstorf                                                                                                                                                 Samtgemeinde Scharnebeck
 

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Welche Einsatzarten gibt es ?

Brände lassen sich nach Ihrer Größe in 4 Kategorien einteilen, diese Einordnung ist Entscheiden für die Gegenmaßnahme.

 

 
 
Entstehungsbrand:

 Die kleinste Brandform.

Jeder Brand, sofern es sich um keine Brandstiftung handelt, beginnt mit einem Entstehungsbrand. Hierbei handelt es sich nicht selten um einen Schwelbrand, ausgelöst durch Defekte in elektrischen Geräten, vergessene Herdplatten, unbeaufsichtigte Kerzen oder ähnliches. Entstehungsbrände können meist ohne besonderes Löschgerät mit einem Eimer Wasser gelöscht werden, sie reichen jedoch aus um genügend Rauch zu produzieren, dass Personen dadurch ernsthaft gefährdet werden.

 

 

 
Kleinbrand:

Häufigste Brandform.

Zu denen jedoch nicht immer die Feuerwehr ausrücken muss. Zum Löschen eignet sich insbesondere ein Feuerlöscher oder eine Kübelspritze. Die Feuerwehr unterscheidet dabei zwischen:
  • Kleinbrand a Einsatz von einem Kleinlöschgerät.
  • Kleinbrand b Einsatz von nicht mehr als einem C-Rohr.

Beispiele für Brände kleinerer Ausdehnung sind kleinere Pkw-Brände, Rasenbrände oder brennende Mülltonnen.

 

 

 
Mittelbrand:

Da muss schon die Feuerwehr ausrücken.

Mittelbrände können in der Regel von einem oder seltener zwei Löschzügen der Feuerwehr wirksam bekämpft werden. Gemäß offizieller Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt.

Beispiele für Brände mittlerer Ausdehnung sind Zimmerbrände, größere KFZ-Brände, Gebäudebrände, Schienenfahrzeugbrände, kleinere Waldbrände (ohne Wipfelfeuer).

 

 

 
Großbrand:

Selten, aber wen dann richtig.

Zu ihrer Bekämpfung werden meist mehrere Verbände der Feuerwehr über einen größeren Zeitraum benötigt. Diese müssen dann oft auch von Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Der Löscherfolg am brennenden Objekt bleibt dabei oft äußerst gering. Meist müssen sich die Hilfskräfte darauf beschränken, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und Nachbargebäude zu schützen. Hierfür werden oft Monitore, B-Rohre, Wenderohre, Hydroschilde und andere große Wasserabgabe-Armaturen eingesetzt. Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumrohr eingesetzt.

Beispiele für Brände großer Ausdehnung sind Tankzugbrände, Tanklagerbrände, Brände von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, aber besonders auch größere Waldbrände und Brände auf Müllkippen. In der Geschichte gab es allerdings auch Brände die sich zu regelrechten "Feuerstürmen" entwickelten, bei denen ganze Städte bzw. große Teile dieser niederbrannten.

 

 

 
Den Großteil aller Feuerwehreinsätze machen jedoch die
Technischen Hilfeleistungen aus

 Die ursprüngliche Aufgabe, Brände zu bekämpfen, ist längst in den Hintergrund gerückt. Zu den Hilfeleistungseinsätzen gehören alle Einsätze, bei denen es nicht um die Brandbekämpfung geht. Zum Beispiel: Eingeklemmte Personen nach Unfällen befreien, Beseitigung von Sturm- oder Unwetterschäden, Beseitigen von Kraftstoffspuren, Ausleuchten von Einsatzstellen, Gefahrgutunfälle, usw.

 

 

 
Dann gibt es noch die Alarmübung:

 Training unter Alarmbedingungen. In der Regel sind die Einsatzkräfte nicht über diese Übung informiert worden, sie kommt überraschend. Durch Führungskräfte wurde meist ein größeres Einsatzszenario vorbereitet, das von den Helfern bewältigt werden muss. Die Feuerwehrleute werden wie im Ernstfall über Funkmeldeempfänger (Piepser) alarmiert und rücken mit Blaulicht und Martinhorn aus. Damit wird ein psychischer Druck und zeitlicher Stress erzeugt, so wie er im Ernstfall auch vorkommt. Solche Übungen sind ein wichtiger Teil der permanenten Ausbildung der Feuerwehrleute.

 


 

 
Zu Letzt gibt es auch noch Diese Einsätze:

Fehlalarm:

Die Alarmierung der Feuerwehr war berechtigt, sie musste jedoch nicht mehr eingreifen. Das kann zum Beispiel bei der Auslösung einer automatischen Brandmeldeanlage der Fall sein. Oder etwa, wenn ein Feuer bereits vor Eintreffen der Feuerwehr schon gelöscht wurde.

Böswilliger Fehlalarm:

Der Name sagt es schon - ein Mensch hat mutwillig ohne tatsächliche Notwendigkeit die Feuerwehr gerufen. Ob direkt per Telefon oder durch Betätigung eines Feuermelders: Im überwiegenden Teil der Fälle wird der oder die Täter/in allerdings ermittelt, auch wenn er vermeintlich anonym angerufen hat. Die moderne Technik macht's möglich. Und dann wird's richtig teuer: Den Verursacher erwarten eine Geld- oder Haftstrafe (bis zu einem Jahr) für die missbräuchliche Nutzung von Notrufeinrichtungen und Rechnungen für die gesamten Kosten für die Einsätze von Polizei und Feuerwehr.

Feuerwehrleute können übrigens über solche Scherze gar nicht lachen. Sie verüben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, das heißt ohne Bezahlung. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu eilen, ganz gleich ob sie von der Arbeit, von einer Familienfeier oder aus dem Kino rennen müssen... Und noch etwas stimmt nachdenklich: Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind.

 

 

  

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