Die Alarmierung der Feuerwehr war berechtigt, sie musste jedoch nicht mehr eingreifen. Das kann zum Beispiel bei der Auslösung einer automatischen Brandmeldeanlage der Fall sein. Oder etwa, wenn ein Feuer bereits vor Eintreffen der Feuerwehr schon gelöscht wurde.
Der Name sagt es schon - ein Mensch hat mutwillig ohne tatsächliche Notwendigkeit die Feuerwehr gerufen. Ob direkt per Telefon oder durch Betätigung eines Feuermelders: Im überwiegenden Teil der Fälle wird der oder die Täter/in allerdings ermittelt, auch wenn er vermeintlich anonym angerufen hat. Die moderne Technik macht's möglich. Und dann wird's richtig teuer: Den Verursacher erwarten eine Geld- oder Haftstrafe (bis zu einem Jahr) für die missbräuchliche Nutzung von Notrufeinrichtungen und Rechnungen für die gesamten Kosten für die Einsätze von Polizei und Feuerwehr.
Feuerwehrleute können übrigens über solche Scherze gar nicht lachen. Sie verüben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, das heißt ohne Bezahlung. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu eilen, ganz gleich ob sie von der Arbeit, von einer Familienfeier oder aus dem Kino rennen müssen... Und noch etwas stimmt nachdenklich: Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind.

